Sparsamer UMGANG MIT der Heizung

Eine gesetzliche Heizperiode gibt es in Österreich nicht.

Manche Vermieter halten im Mietvertrag Betriebszeiten der Heizanlage fest. Meist ist es der Zeitraum zwischen 1. Oktober und 30. April. Ausserhalb dieser Zeit müssen Vermieter nicht verpflichtend heizen.


Raumtemperatur beachten

Ab wann tatsächlich geheizt werden sollte, hängt einerseits vom persönlichen Wohlbefinden, andererseits von der Art des Gebäudes ab. Ein besonders gut gedämmtes Haus muss wesentlich später und weniger beheizt werden, als zum Beispiel ein Altbau, bei dem es einige Zeit in Anspruch nimmt, bis das Mauerwerk als Wärmespeicher gewonnen wird. Jeder Raum braucht nicht die selbe Temperatur. In Wohnräumen, der Küche und dem Schlafzimmer reicht eine Raumtemperatur von 20 Grad aus, während das Bad auf mindestens 22 Grad erwärmt werden sollte. In Vorräumen und Fluren reicht sogar eine Temperatur von 15 Grad aus. Über Nacht kann die Heizung natürlich abgedreht werden, dabei sollte aber die Temperaturmarke von 18 Grad Celsius nicht unterschritten werden. 

Arbeitsrecht und Heizung

Für Büroräumen gibt es deutliche Vorgaben: Büroräume, in denen großteils sitzende Tätigkeiten ausgeführt werden sollen Temperaturen zwischen 19 und 25 Grad Celsius aufweisen. Für Arbeiten mit mehr Bewegung empfehlen sich Raumtemperaturen zwischen 18 und 24 Grad. Bei starken körperlichen Betätigungen reicht eine Raumtemperatur von mindestens 12 Grad. Können die angegeben Raumtemperaturen auch ohne zusätzliches heizen erreicht werden, muss nicht geheizt werden. 

EINSPARPOTENTIAL

Grundsätzlich gilt: Jedes Grad Raumtemperatur mehr bedeutet 6% höherer Energieaufwand.
Weitere Möglichkeiten: